Die Kostenübernahme durch die gesetzlichen Krankenkassen ist keine Regelleistung. In den meisten Fällen wird durch die Krankenkasse ein Teilbetrag übernommen für eine gewisse Anzahl an Behandlungen. Die Erstattungsfähigkeit unserer Leistungen ist im Vorfeld eigenverantwortlich zu prüfen. Ich kann Ihnen keine genaue Auskunft geben, da sich die Modalitäten jederzeit ändern können und es eine Zusatzleistung der GKV ist.
Derzeit (Stand Okt.2020) benötigen die Krankenkassen ein Privatrezept eines Arztes, der die Notwendigkeit der Behandlung bescheinigt.
Eine Liste der Krankenkassen findet ihr HIER.
Für eine Erstattung durch die privaten Krankenkassen ist der geschlossene Vertrag ausschlaggebend. Je nach Tarif kann eine Erstattung bis 100% der in Rechnung gestellten Leistungen betragen. Bitte informieren Sie sich im Vorfeld über Ihren Vertrag und die Beteiligung der Krankenkassen an den Kosten. Die Abrechnung der Leistungen erfolgt, so weit möglich, auf Basis der für die Krankenkasse festgelegten maximalen Sätze. Bitte informieren Sie uns im Erstgespräch über die Erstattungsfähigkeit.