Die Kostenübernahme durch die gesetzlichen Krankenkassen ist keine Regelleistung. In den meisten Fällen wird durch die Krankenkasse ein Teilbetrag übernommen für eine gewisse Anzahl an Behandlungen. Die Erstattungsfähigkeit unserer Leistungen ist im Vorfeld eigenverantwortlich zu prüfen. Ich kann Ihnen keine genaue Auskunft geben, da sich die Modalitäten jederzeit ändern können und es eine Zusatzleistung der GKV ist.
Derzeit (Stand Okt.2020) benötigen die Krankenkassen ein Privatrezept eines Arztes, der die Notwendigkeit der Behandlung bescheinigt.